Drohne behindert Luftrettungseinsatz

Illegale Drohne fliegt über Unfallstelle

Es war Anfang des Jahres 2024 im sauerländischen Menden (NRW), als der Rettungshubschrauber „Christoph Westfalen“ zu einem schweren Verkehrsunfall gerufen wurde. Ein Audi war abends gegen 20 Uhr von der Straße abgekommen und in einer Kurve auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem entgegenkommenden Fahrzeug frontal kollidiert.

Die eintreffende Feuerwehr und Rettungsdienste zählten insgesamt fünf verletzte Personen, eine davon so schwer, dass sie notärztlich versorgt und in ein Krankenhaus gebracht werden soll. Für diese wurde der Rettungshubschrauber angefordert.

Plötzlich machte sich über der Unfallstelle ein sirrendes Geräusch bemerkbar. Offenbar steuerte jemand eine Foto-Drohne, um von oben spektakuläre Fotos von der Unfallstelle zu machen. Aufgrund der Dunkelheit konnte die Drohne von der anwesenden Polizei nur grob anhand ihrer Beleuchtung von unten ausgemacht werden. In jedem Fall wäre die Landung des angeforderten Rettungshubschraubers aufgrund der Drohne zu gefährlich gewesen.

Über Funk wurde die Besatzung des Hubschraubers vor der illegalen Drohne am Einsatzort gewarnt, woraufhin diese eine Landestelle etwa sechs Kilometer entfernt ansteuerte. Diese weit entfernte Landung des Helikopters und der damit verbundene logistische Transportaufwand für Notarzt und Patient wirkte sich nachteilig auf die zeitkritische, prähospitale Patientenbehandlung aus.

Es war Zufall, dass die Einsatzkräfte die Drohne noch rechtzeitig entdeckten. Für die Besatzung des Rettungshubschraubers wäre das UAS unsichtbar gewesen.

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